Kind privat versichern lassen – keine Sorge bei Verletzungen und Krankheit innerhalb Europas
Sie möchten verreisen und fragen sich nun wie es sich mit der Krankenversicherung Ihres Kindes verhält? Bei einer privaten Krankenversicherung können Sie vollkommen unbesorgt sein, denn diese leistet bei Krankheit und Verletzungen innerhalb Europas nach einem einheitlichen Katalog.
Welche Bedingungen gibt es und welche Vorteile ergeben sich daraus
Um das Kind in der PKV anmelden zu können, kommt es auf den Versicherungsstatus der Eltern und deren Zusammenleben an. Handelt es sich um unverheiratete Eltern, muss die Mutter Mitglied in der privaten Krankenversicherung sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn diese die Jahreseinkommensgrenze überschritten hat und nicht freiwillig Mitglied in der GKV bleibt oder diese selbstständig ist. Die PKV muss das Kind dann ohne eine Gesundheitsprüfung in jedem Fall aufnehmen. Sind beide Eltern verheiratet, entscheidet das Einkommen bei wem die Versicherung greift. Verdient zum Beispiel der Vater mehr als die Mutter und ist Mitglied einer privaten Krankenversicherung, kann auch das Kind ohne jedes Problem Mitglied in der PKV werden.
Die Vorteile einer PKV für ein Kind liegen ganz klar auf der Hand, denn alle Leistungen gelten innerhalb Europas gleichermaßen. Bricht sich das Kind im europäischen Ausland beispielsweise einen Arm, kann es dort ebenso wie in Deutschland abgerechnet werden und dieselben guten Leistungen erhalten. Ist man Mitglied der gesetzlichen Versicherung, sollte man immer über eine zusätzliche Versicherung nachdenken.
Im bereits beschrieben Szenario handelt es sich um eine Mitversicherung in der PKV. Es gibt hier allerdings keinen Rabatt auf den eigenen Selbstbehalt oder die Prämie. Man kann andernfalls sein Kind auch einfach selbst bei der PKV anmelden und den Einstiegstarif nutzen (siehe auch PKV Kind Vergleich). Die Prämie ist hier meist günstig und man erhält für sein Kind alle wichtigen Leistungen. Es lohnt sich zudem die Anbieter untereinander zu vergleichen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)